Allgemeine Geschäftsbedingungen StrandRad Dahme
1. Anmietung von Mietobjekten
Die Anmietung von Mietobjekten (auch Zubehör) erfolgt nur am Mieter von 18 Jahren mit einem gültigen Personalausweis und auf eigene Gefahr. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und nach Vorgabe des Vermieters zu behandeln. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, die StVo einzuhalten.
2. Vertragsabschluss, Bezahlung
2.1 Bei der Anmietung vor Ort ist die Gesamtmiete für den vereinbarten Mietzeitraum in bar oder mit EC-Karte an den Fahrradverleih StrandRad Dahme zu bezahlen. Falls eine Überschreitung des Mietzeitraumes erfolgt, ist eine Nachzahlung gem. § 546a BGB zu entrichten.
2.2 Reservierungen können nur gegen Vorkasse erfolgen. Der Mieter ist zur Zahlung der in dem Mietvertrag aufgeführten Gesamtmiete verpflichtet. Die Gesamtmiete ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mietvertrages sowie Kenntnis der Kontoverbindung auf das Konto von StrandRad Dahme zu überweisen. Sofern die Zahlung nicht vollständig und fristgerecht erfolgt, ist der Vermieter berechtigt, von dem Mietvertrag zurücktreten. Der Mieter erkennt die Preise wie angezeigt an, sowie eine mögliche Abweichung der Abbildungen vom Original in Form und Farbe.
2.3 Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mietobjekt (Marke, Hersteller) mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Mietobjekt aus einer Kategorie wie z.B City, Trekking, City-E-Bike etc.
3. Stornierung
3.1 Stornierungen bis zu 7 Tagen vor Mietbeginn erfolgen kostenlos. Eine Rückerstattung bei nicht genutzten Mietobjekten oder bei vorzeitiger Abgabe, sowie bei Stornierungen von weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn erfolgt nicht. Die Stornierung ist in Textform gegenüber StrandRad Dahme zu erklären.
4. Mietdauer, Ausgabe, Rücknahme
4.1 Der Mieter verpflichtet sich, dass gemietete Mietobjekt in demselben Zustand d.h. in einem sauberen und einwandfreien Zustand wieder abzugeben wie er es gemietet hat. Das Mietverhältnis beginnt und endet wie im vereinbarten
Mietvertrag, unabhängig davon ob der Mieter die Mietobjekte später oder gar nicht abholt hat.
4.2 Gibt der Mieter laut § 546a BGB die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder eine Mietentschädigung verlangen.
5. Haftung des Mieters
5.1 Die Anmietung von Mietobjekten setzt eine Haftpflichtversicherung vom Mieter voraus. Die Haftpflichtversicherung oder der Mieter selbst tritt für alle Personen-/ Sachschäden ein, haftet auch im Unfall bei fahrlässigem, grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, sowie an Rechtsgütern Dritter.
5.3 Der Mieter haftet während des gesamten Mietzeitraumes für entstandene Beschädigungen, Vandalismus sowie auch den Verlust des Mietobjektes durch einen Diebstahl (außer der Mieter hat bei Abschluss des Mietvertrags die Diebstahlversicherung abgeschlossen). Die Reparaturkosten sowie entstandener Mietausfall und die kosten für Ersatzteile werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei kompletter Zerstörung des Mietobjektes haftet der Mieter, es wird dann der Zeitwert des Mietobjekt berechnet.
5.4 Der Mieter haftet für Bußgelder und Strafen, die während der Mietzeit entstanden sind.
5.5 Bei Verlust (Diebstahl) des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Verlust zur Anzeige zu bringen und den Vermieter zu informieren. Der Mieter kann bei Abschluss des Mietvertrages das Mietobjekt (ausgenommen sind Zubehörteile) durch eine interne Versicherung von StrandRad Dahme gegen Diebstahl versichern lassen.
5.6 Der Mieter ist verpflichtet sich das Mietobjekt während seiner Mietzeit, gegen Diebstahl (auch bei Abschluss einer Diebstahlversicherung) zu sichern. Auch in geschlossen Räumen mit einem Schloss zu sichern. Des Weiteren haftet der Mieter bei Verlust von Zubehörteilen wie Displays, Akkus, Ladegeräten, Schlösser, Körbe und weiteres Fahrradzubehör, das der Mieter während seiner Mietzeit vom StrandRad Dahme gestellt bekommen hat.
6. Pannenschutz, Verschleißschäden, Reparaturen
6.1 Im Falle einer Reifenpanne darf nicht mehr weitergefahren werden, das Mietobjekt darf lediglich geschoben werden. Die kostenlose Pannenhilfe gilt nur für Mietobjekte vom StrandRad Dahme innerhalb unserer Öffnungszeiten in
einem Umkreis von 20 km von Dahme und kann 1 – 2 Stunden dauern. Der Mieter bekommt, sofern vorhanden, ein gleichwertiges Mietobjekt. Falls nicht vorhandenist ein City-Bike 7 Gang Schaltung garantiert. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung des Mietbetrages oder eine Verlängerung der Mietdauer.
6.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, für Beschädigungen nach Aufwand und Materialkosten Reparaturen zu berechnen. Die Lieferung eines Ersatzrades ist nur innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Für Reparaturen, die von Fremdfirmen ausgeführt werden, erstattet StrandRad Dahme keine Kosten.
6.3 Der Mieter ist verpflichtet bei Auftreten von technischen Problemen bei dem Mietobjekt unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Sollten einzelne der Bestimmungen des Vertrages mit dem Mieter einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.
7.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts(CISG). Hat der Mieter zum Zeitpunkt seiner Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
7.3 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz vom Vermieter. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Geschäftssitz vom Vermieter wird auch dannbegründet, wenn der Mieter als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.